Einbrüche in Kirchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beobachten einen Besorgnis erregenden Anstieg von Einbrüchen in Kirchen, und zwar nicht nur in Städten, sondern auch Dörfern unseres Landes. Die Täter sind vor allem auf Edelmetalle – Abendmahlsgerät, Leuchter – sowie andere als wertvoll erkannte oder vermutete Ausstattungsstücke aus. Zugleich entstehen zum Teil beträchtliche Schäden an Zugängen, Fenstern und innerhalb der Gebäude.
Wir bitten dringend, die Kirchengemeinden schnellstmöglich auf die Durchführung und Einhaltung grundlegender Sicherheitsmaßnahmen hinzuweisen:
- Abendmahlsgerät ist in den dafür bestimmten Tresoren aufzubewahren, die allen Kirchengemeinden zur Verfügung gestellt wurden. Die Tresorschlüssel sind am besten persönlich, aber auf jeden Fall so zu verwahren, dass sie nicht am Einbruchsort gefunden werden können.
- Weitere bewegliche Ausstattungsstücke, bspw. wertvolle historische Leuchter, sind entweder aus der Kirche zu entfernen oder zu sichern.
- Türen und Türschlösser, Fenster und Fensterverriegelungen müssen so beschaffen sein, dass sie nicht aufgebrochen oder aufgehebelt werden können.
- Möglich und nur mit geringem Aufwand verbunden ist die Installation eines oder mehrerer Bewegungsmelder, die mit einer Geräuschquelle verbunden sind. Fachfirmen für Sicherheitstechnik, oft auch Schlüsseldienste unterbreiten entsprechende Angebote. Der Einbau ist mit den zuständigen Gebietsreferenten des Baudezernats abzustimmen.
- Im Einbruchsfall ist es wichtig, die Verluste gegenüber dem Versicherer belegen zu können. Aktualisierte Inventarlisten, Beschreibungen und Fotos wertvoller historischer Ausstattungsstücke helfen weiter.
- Es wird angeregt, innerhalb der Kirchenvorstände Einzelne zu benennen, die bereit sind, sich schwerpunktmäßig mit den verschiedenen Aspekten der Sicherheit des Kirchengebäudes und der Ausstattung zu beschäftigen.
Die Ausstattung unserer Kirchen – Abendmahlsgerät, Leuchter, Taufbecken und vieles andere – ist nicht nur von teilweise beträchtlichem Wert, sondern Sie repräsentiert vor allem den Glauben, die Geschichte und das Gedächtnis der Kirchengemeinden. Verluste sind in jedem Fall schmerzlich und unwiderruflich, deshalb müssen sie unbedingt verhindert werden. Der dafür zu betreibende Aufwand ist nicht umsonst, aber wichtig und sinnvoll. Und beachten Sie bitte, dass der Nachweis grob fahrlässigen Verhaltens im Schadensfall den Versicherer von seiner Leistungspflicht entbinden kann.
Wir erinnern daran, dass Einbrüche und Schäden unmittelbar der zuständigen Polizeidienststelle, dem Versicherer und über den zuständigen Kirchenkreis dem Nordelbischen Kirchenamt – Baudezernat – zu melden sind. Im Hinblick auf von den Kirchengemeinden zu treffende Maßnahmen beraten die Mitarbeitenden des Baudezernats gern.