Schutz vor sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen
Unser Kirchenkreis hat sich im Jahr 2013 zu einer Kultur der grenzachtenden Kommunikation verpflichtet und damals entsprechende Leitlinien verabschiedet. Diesen Grundsatz hat der Kirchenkreisrat in einer „Erklärung zu Prävention von Gewalt und Missbrauch“ 2022 erneuert und sich dem bestmöglichen Schutz vor sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen verpflichtet.
Darüber hinaus gibt es in unserem Kirchenkreis unter anderem einen Meldebeauftragten, dem Anzeichen sexualisierter Gewalt gemeldet werden können, ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt, einen Verhaltenskodex, eine Präventionsbeauftragte auf Kirchenkreis-Ebene und zudem sechs Präventionsbeauftragte in allen Kirchspielen, die die 29 Kirchengemeinden bei ihrer jeweils individuellen Risikoanalyse und der Erarbeitung von bedarfsgerechten Schutzkonzepten unterstützen.
Auf unserer Website verweisen wir auf das Präventionsgesetz der Nordkirche, eine Ausführungsverordnung zu diesem Gesetz, wir veröffentlichen unseren Handlungs- und Interventionsplan und geben zahlreiche weiterführende Informationen und Arbeitsmaterialien für alle Kirchengemeinden und alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitende. Diese sind zudem seit 2023 im Rahmen eines e-learning-Moduls umfassend geschult.
Hier geht es direkt zum Menüpunkt „Prävention“.
Aktuelle Nachrichten
Herzlich willkommen!
Kommende Gottesdienste und Veranstaltungen
Antisemitismus in Deutschland zu bekämpfen, ist christlicher Auftrag!
Die Landessynode der Nordkirche hat auf ihrer jüngsten Tagung ihre Solidarität mit den jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern bekundet. Der Bischofsrat hat ein gemeinsames Wort dazu veröffentlicht („Antisemitismus in Deutschland zu bekämpfen, ist christlicher Auftrag!“)
– den Text finden Sie hier.