Hinweisgeberschutzgesetz

Information für Beschäftigte im Ev.-Luth. Kirchenkreis Dithmarschen zur internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
 
2023 ist das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz erlassen worden. Dieses Gesetz regelt grundlegend den Schutz von Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden. Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten sind durch das Gesetz verpflichtet, für die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber eine Meldestelle einzurichten, die diese Hinweise entgegennimmt.

Die EKD hat in diesem Zusammenhang eine zentrale Meldestelle eingerichtet, der sich die kirchlichen Einrichtungen im Geltungsbereich anschließen können. Auch Ihr Arbeitgeber ist von dieser Regelung betroffen und hat deshalb von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Auf der Website der Nordkirche finden Sie alle relevanten Informationen:
https://www.nordkirche.de/meldestelle-hinweisgeberschutzgesetz

Hier geht es zur Meldestelle der EKD:
https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=j8X34F&c=-1&language=ger

Den Gesetzestext können Sie im Internet nachlesen unter:
https://www.gesetze-im-Internet.de/hinschg/
 
Sofern Sie weiterführende Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Datenschutzbeauftragte (Tel. 04832 / 972 375) und den stellv. Datenschutzbeauftragten (Tel. 04832 / 972 395) in unserem Kirchenkreis.