Prävention
Erklärung des Kirchenkreisrates
zur Prävention von Gewalt und Missbrauch
Kirchliche Gemeinschaft ist ein Spiegel der Gesellschaft. Gewalt, Missbrauch und andere Formen grenzverletzenden Handelns können wir daher nicht ausschließen. Wir verpflichten uns aber zu einer Kultur der grenzachtenden Kommunikation und dem bestmöglichen Schutz vor sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen. Es ist die grundlegende Pflicht jedes haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und Teil des christlichen Selbstverständnisses, die Menschenwürde und das Recht auf Entfaltung zu achten und zu schützen.
Wir erwarten daher von allen kirchlichen Trägern (Kirchengemeinden, Dienste & Werke, Arbeitsstellen…) die Erstellung von Risikoanalysen und Schutzkonzepten – nicht zuletzt mit Blick auf das Präventionsschutzgesetz (PrävG) der Nordkirche vom 1.6.2018.
Unsere Arbeit wird in allen Fällen durch das Miteinander von Menschen und ihre Beziehung zu Gott lebendig. Dieses Miteinander soll von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein: Nur vertrauensvolle Beziehungen geben Menschen Sicherheit und stärken sie.
Wir sehen es als unsere Pflicht, Grenzverletzungen und Grenzüberschreitungen vorzubeugen, diese zu verhindern und Ermittlungsverfahren mit Transparenz und einer offensiven Haltung zu unterstützen. Schutz und Hilfe für die Betroffenen, Transparenz für die Beteiligten und das Durchbrechen des Schweigens haben höchste Priorität, sollten Anzeichen für Grenzen überschreitendes Handeln vorliegen.
Es ist unser Anliegen und unsere Pflicht, alle Grenzverletzungen und –überschreitungen zu benennen und ihnen nachzugehen. Dazu brauchen wir die Bereitschaft zur ehrlichen Auseinandersetzung in Bezug auf grenzverletzendes und grenzüberschreitendes Handeln.
Diese Auseinandersetzung fördern wir und stellen dafür geeignete Unterstützung bereit: Es gibt seit 1.1.2019 die Stelle der Meldebeauftragten in unserem Kirchenkreis (nachfolgend zur bisherigen Ombudsstelle) sowie einen Beratungsstab (nachfolgend zum bisherigen Krisenstab).
Wir setzen auf haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende, die mit ihrer Rolle verantwortungsbewusst umgehen und das damit verbundene Vertrauens- und Abhängigkeitsverhältnis selbstkritisch reflektieren.
Dazu schulen wir u.a. mit unserem Präventionsbeauftragten Pastores, Ehren- und Hauptamtliche in Achtsamkeit und Wachsamkeit und fordern sie auf, problematische Entwicklungen anzusprechen und an geeigneter Stelle um Rat und Hilfe zu bitten.
Wir tolerieren keine Form grenzverletzenden oder -überschreitenden Handelns.
In allen Fällen gehen wir unverzüglich, transparent und konsequent dagegen vor, Ermittlungsbehörden werden entsprechend offensiv unterstützt.
Meldepflicht – Wege im Kirchenkreis
Die folgende Info gilt für alle Pastores sowie alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Wenn Sie Anzeichen sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich wahrnehmen, sind Sie laut Präventionsgesetz der Nordkirche (§ 6 Abs. 1 PrävG) verpflichtet, dieses dem Meldebeauftragten des Kirchenkreises zu melden.
Sie melden Ihnen zur Kenntnis gelangte Anhaltspunkte für Vorfälle sexualisierter Gewalt im kirchlichen Bereich unverzüglich dem Meldebeauftragten des Kirchenkreises:
Lars Wulff
meldebeauftragung@kirche-dithmarschen.de
Tel. 04832 / 972 456 (AB)
Betroffene von sexualisierter Gewalt sind nicht zur Meldung verpflichtet.
Meldung
Eine Meldung umfasst alle, der meldenden Person zur Kenntnis gelangten Informationen, die einer fachlichen
Einschätzung des Sachverhaltes dienen.
Meldeverfahren im Kirchenkreis
Der Meldebeauftragte dokumentiert die Inhalte, informiert Sie über das weitere Verfahren sowie Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten. Der Meldebeauftragte leitet die Informationen an den jeweils zuständigen kirchlichen Träger und an die Verfahrensleitung (Propst) weiter.
Die kirchlichen Träger sind verpflichtet, solche Meldungen zu bearbeiten und notwendige Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen und zur Verhinderung weiterer Vorfälle zu veranlassen.
Nach fachlicher Überprüfung des gemeldeten Sachverhaltes beruft die Verfahrensleitung den Beratungsstab auf Kirchenkreisebene ein oder leitet alternative Interventionen in die Wege.
Schutzkonzept des Kirchenkreises gegen sexualisierte Gewalt
Hier finden Sie unsere Broschüre als pdf zum Download.
Verhaltenskodex im Kirchenkreis Dithmarschen
Hier finden Sie unseren Verhaltenskodex als pdf zum Download
Vorbeugend handeln
Das im Juni 2018 in Kraft getretene Präventionsgesetz der Nordkirche hat die Aufgabe, vor sexualisierter Gewalt zu schützen.
Gemeinde- und Gottesdienstarbeit, Seelsorge, Konfirmandenunterricht, Jugendarbeit, Freizeiten, Kindertagesstätten, evangelische Schulen und Horte, Pfadfinder*innen, Kirchenmusik, Auslandsarbeit in Partnergemeinden, Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen, mit alten, kranken oder geflüchteten Menschen – all dies und noch vieles mehr gehört zu den Angeboten kirchlicher und diakonischer Arbeit. Die enge Beziehungsarbeit, die in Kirche stattfindet, ist hierbei Stärke und Schwäche zugleich. Große Nähe birgt auch das Risiko, dass enge und vertrauensvolle Bindungen missbraucht und Menschen großer Schaden zugefügt wird.
Schutzkonzepte sind hierbei ein unverzichtbares Element, um das Thema nicht nur strukturell, sondern auch kulturell in allen Kirchengemeinden und Kirchenkreisen, in Ämtern, Diensten und Werken wirksam ins Bewusstsein zu rücken. Schutzkonzepte sind dabei mehr als ein Papier. Sie dienen dazu, sich über Risiken im kirchlichen Arbeitsfeld, die für Übergriffe ausgenutzt werden können, klar zu werden, und diesen vorbeugend entgegenzuwirken.
Gleichzeitig müssen Strukturen geschaffen werden, die es ermöglichen, professionell und fachlich abgesichert auf Anhaltspunkte für sexualisierte Gewalt zu reagieren und Betroffenen im Notfall umgehend Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.
Präventionsbeauftragte in den Kirchspielen
Die Präventionsbeauftragten in unseren Kirchspielen unterstützen ihre Kirchengemeinden, um deren Strukturen, Arbeitsfelder, Arbeitsabläufe und Angebote zu prüfen (Risikoanalyse) sowie auf der Basis dieser Analyse ein Schutzkonzept zu entwickeln und festzuschreiben. Dieses wird regelmäßig auf Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Alle Kirchengemeinderäte in Dithmarschen werden ca. einmal jährlich im Rahmen einer KGR-Sitzung über aktuelle Entwicklungen informiert und gegebenenfalls geschult.
Kirchspiel Eider
(Hemme, Hennstedt, Lunden, Schlichting, St. Annen, Weddingstedt):
Petra Meves (Sozialberatung im DW)
Mail p.meves@dw-dith.de
Tel. 0 48 32 / 972-130
Kirchspiel West
(Büsum, Helgoland, Neuenkirchen, Wesselburen):
Carina Grün (Urlauberseelsorge)
Mail carina.gruen@kirche-dithmarschen.de
Tel. 01 70 / 205 80 92
Kirchspiel Geest
(Albersdorf, Delve, Pahlen, Tellingstedt):
Angela Ewers (Frauen, Kinder, Jugend)
Mail ewers@kirche-dithmarschen.de
Tel. 01 51 / 28 23 26 94
Kirchspiel Mitte Süd
(Barlt, Meldorf, Süderhastedt, Windbergen-Gudendorf):
Nina Ackermann (Kitaleitung)
Mail ninaackermann77@gmail.com
Tel. 0 48 59 / 569
Kirchspiel Heide & Umgebung
(Heide, Hemmingstedt, Lohe-Rickelshof, Nordhastedt, Wöhrden):
Gabriele Pohl-Sturies (Leitung Kitawerk i.R.)
Mail gabi.pohl-sturies@outlook.de
Tel. 01 76 / 49 25 72 55
Kirchspiel Süd
(Brunsbüttel, Burg, Eddelak, Marne, St. Michaelisdonn, Vereinigte Köge):
Marlene Tiessen (Kinder- / Jugendarbeit)
Mail tiessen@kirche-dithmarschen.de
Tel. 01 51 / 52 71 93 29
Präventionsbeauftragte des Kirchenkreises
Jenny Nehrdich nimmt die Aufgabe der Präventionsbeauftragten für den Kirchenkreis wahr und ist damit in erster Linie Ansprechpartnerin für diesen sowie seine Gremien, Dienste und Werke. Sie unterstützt bei Risikoanalysen und der Schutzkonzepterstellung, bei Schulungen und in anderen Fachfragen. Dazu gibt es eine enge Kooperation mit dem Kinderschutzzentrum Westküste, das beratend zur Seite steht und in einigen Fachfragen auch Schulungen und Beratungen im Kirchenkreis übernimmt.
Zusammen mit den Präventions-Beauftragten der Kirchspiele und dem Meldebeauftragten bildet sie das „Präventionsnetzwerk“ im Kirchenkreis Dithmarschen.
Kontakt:
Tel.: 04621 / 537 087
Mobil: 01522 95 95 971
nehrdich@kirche-dithmarschen.de
Kinderschutzzentrum Westküste:
Kinderschutz-Zentrum Westküste Heide
Markt 34
25746 Heide
Telefon 0481/6837307
Kinderschutz-Zentrum Westküste Marne
Schillerstraße 11
25709 Marne
Telefon 04851/ 9524029
Wichtige Arbeitsmaterialien und Informationen
Präventionsgesetz der Nordkirche
Ausführungsverordnung zum Präventionsgesetz
Nordkirche: Stabsstelle Prävention / Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt
Handlungs- und Interventionsplan des Kirchenkreises
FAQ Prävention sexualisierter Gewalt
Sexualpädagogisches Konzept des Jugendwerkes Dithmarschen
Checkliste für Freizeiten im Jugendwerk Dithmarschen
Ergänzende Arbeitsmaterialien und Informationen
Kirche gegen sexualisierte Gewalt - Handreichung Schutzkonzepte
(Informationen zur Umsetzung des Rahmenschutzkonzeptes zur Prävention und Intervention in Fällen sexualisierter Gewalt in der Nordkirche)
Arbeitshilfen zur Unmsetzung des Präventionsgesetzes für Fach- und Leitungskräfte
Das Risiko kennen – Vertrauen sichern
(Risikoanalyse in der Arbeit von Kirchengemeinden)
Musterflyer zur Selbstverpflichtungserklärung
Handlungs- und Kommunikationsplan
(Zum Umgang mit Grenzverletzungen im professionellen Nähe-Distanz-Verhältnis und bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt)
Kein Täter werden
Das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet ein kostenloses und durch die Schweigepflicht geschütztes Behandlungsangebot für Männer, Frauen, Erwachsene und Jugendliche, die therapeutische Hilfe suchen, weil sie sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen.
https://www.kein-taeter-werden.sh