02/07/2024 0 Kommentare
Beteiligungsverfahren für Strukturentscheidungen
Beteiligungsverfahren für Strukturentscheidungen
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Beteiligungsverfahren für Strukturentscheidungen
Büsum – Die Tagesordnung ist gut gefüllt: Die Synode des Kirchenkreises Dithmarschen wird sich auf ihrer Tagung in Büsum am Sonnabend, 12. Januar, mit dem Haushalt 2019 sowie einem Beteiligungsverfahren zur Entwicklung des Kirchenkreises bis 2030 befassen. Nach der Andacht in der St. Clemens-Kirche (9.30 Uhr) wird das Kirchenparlament im Gemeindehaus (Kirchenstraße 13) bis ca. 17 Uhr beraten.
Die Synodentagung ist der Auftakt für eine ganze Reihe von Themenkonferenzen in den sechs Dithmarscher Kirchspielen. In den Regionen werden in diesem und dem kommenden Jahr Vertreter der Kirchengemeinden über die Konsequenzen des demografischen Wandels, der Mitgliederentwicklung und des Fachkräftemangels diskutieren. „Bis zum Jahr 2030 ergeben sich für uns erhebliche Gestaltungsaufgaben, damit der Verkündigungsauftrag, eine flächendeckende pastorale Versorgung und ein hinreichender Ausgleich der Kräfte und Lasten zwischen den Kirchengemeinden gewährleistet werden kann“, so Dithmarschens Propst, Dr. Andreas Crystall.
Derzeit ist davon auszugehen, dass es dann aufgrund der bevorstehenden Pensionierungswelle bei den Pastorinnen und Pastoren statt der bisherigen 50 nur noch 30 Vollzeitstellen gibt. Das hat erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinden, auf die Arbeit von Haupt- und Ehrenamtlichen, auch auf die Gebäudestruktur. Die Synode soll auf ihrer Tagung ein breites Beteiligungsverfahren beschließen und im Herbst nächsten Jahres dann entsprechende Struktur-Beschlüsse treffen.
Auf der Tagesordnung steht auch der Haushalt für 2019. Er sieht insgesamt leicht gestiegene Einnahmen in Höhe von 12,3 Millionen Euro vor (2018: 11,9).
Der Kirchenkreis Dithmarschen hat rund 78.000 Mitglieder (58 Prozent der Bevölkerung) in 29 Gemeinden. Die Kirchenkreissynode ist die Vertretung der Gesamtheit der Kirchengemeinden sowie der Dienste und Werke innerhalb des Kirchenkreises. Sie berät und beschließt im Rahmen des Kirchenrechtes über die Angelegenheiten des Kirchenkreises, beispielsweise über den Haushalt. Die Synode besteht, wie andere kirchliche Gremien auch, mehrheitlich aus so genannten Laien. Die Wahlperiode der Kirchenkreissynode läuft über sechs Jahre.
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