Kirchenwahl am kommenden Sonntag (1. Advent): 239 Sitze in Dithmarscher Kirchengemeinderäten zu vergeben

Kirchenwahl am kommenden Sonntag (1. Advent): 239 Sitze in Dithmarscher Kirchengemeinderäten zu vergeben

Kirchenwahl am kommenden Sonntag (1. Advent): 239 Sitze in Dithmarscher Kirchengemeinderäten zu vergeben

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Kirchenwahl am kommenden Sonntag (1. Advent): 239 Sitze in Dithmarscher Kirchengemeinderäten zu vergeben

Dithmarschen – An vielen Kirchen und Gemeindehäusern in Dithmarschen weisen großformatige Banner auf die Kirchenwahl am kommenden Sonntag (1. Advent, 27. November) hin. An diesem Tag sind allein in Dithmarschen 65.762 Menschen ab 14 Jahren aufgerufen, vor Ort ihre neuen Kirchengemeinderäte zu wählen, sofern sie ihre Stimme nicht schon per Briefwahl abgegeben haben. Auf dem Gebiet der Nordkirche sind insgesamt 1,7 Mio. Mitglieder wahlberechtigt. 

Sonja Keck, Präses der Dithmarscher Kirchenkreissynode, ermuntert zum Urnengang: „Die Kirchengemeinderatswahlen sind für unsere Kirche elementar: Wir wählen Menschen, die sich für die Belange unserer Kirche vor Ort engagieren und mit ihren Entscheidungen das Gemeindeleben prägen wollen. Wir können dankbar sein, dass sich so viele Menschen einbringen.“ Bei der Wahl am 27. November sind in den 29 Kirchengemeinden insgesamt 239 Mandate zu vergeben. Unter den Bewerbern befinden sich nach Auskunft von Christopher Stein, Wahlbeauftragter im Rentamt des Kirchenkreises, 268 Kandidaten zwischen 18 und 80 Jahren, darunter 173 Frauen und 95 Männer.  

Die Wahlbenachrichtigungen haben die Kirchenmitglieder bereits im Oktober per Post nach Hause bekommen. Darin finden sie detaillierte Informationen zum Ablauf am Wahltag wie z.B. den Standort des Wahlraums. Wer die Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann auch ohne sie am 27. November 2022 zur Wahl gehen. Wichtig ist, in der Kirchengemeinde vor Ort einen gültigen Personalausweis vorzulegen. Individuelle Informationen zur Kirchenwahl haben viele Gemeinden auf ihrer Internetseite und im Gemeindebrief zusammengestellt, darüber hinaus sind zahlreiche Informationen auf www.kirche-wahl.de zu finden. 

Gothart Magaard, Bischof der Nordkirche im Sprengel Schleswig und Holstein, ruft ebenfalls zur Wahl am 1. Advent auf: „Kirche ist weit mehr als die Gebäude, und weit mehr als der sonntägliche Gottesdienst: nämlich Kitas, Pfadfinderarbeit, Chöre und Kirchenmusik, Tafeln und noch viel mehr - sowie persönliche Gespräche, Seelsorge, Begleitung in guten und in schweren Lebenslagen. Zur Kirche gehören auch Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Beerdigungen. Die Aufgaben der Kirche sind so vielfältig und vielseitig wie unsere Gesellschaft. All das braucht Menschen, die die Kirche gestalten, Ziele entwickeln und mitwirken – Menschen wie Sie, indem Sie am 1. Advent zur Wahl gehen und ihre Stimme für den Kirchengemeinderat Ihrer Kirchengemeinde abgeben.“ 

Hintergrund:
Der Kirchengemeinderat führt die Geschäfte der Kirchengemeinde, verantwortet die Verkündigung des Evangeliums und gestaltet so maßgeblich das gesellschaftliche Miteinander vor Ort mit. Aus den Kirchengemeinderäten setzen sich weitere Leitungsgremien, wie die Synode des Kirchenkreises, die Landessynode und die Kirchenleitung zusammen. Zur Verantwortung für ihre Gemeinde, die sie sich mit den Pastorinnen und Pastoren teilen, gehören die Arbeit für Kinder, Jugendliche und Senioren, Angebote in der Kirchenmusik und Bildung. Und nicht zuletzt sind die Kirchengemeinderäte verantwortlich für Gottesdienste und Personal – sie wirken auch bei der Besetzung von Pfarrstellen mit -, Finanzen, Gebäude und Grundstücke. Ab 14 Jahren kann gewählt werden. Eine Kandidatur ist ab 18 Jahren möglich. Gewählt wird für sechs Jahre. 

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