02/07/2024 0 Kommentare
Keine neue Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Keine neue Kirchensteuer auf Kapitalerträge
# Neuigkeiten
Keine neue Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Haben Sie auch Post von Ihrer Bank oder Versicherung erhalten wegen der Kirchensteuer? Hintergrund dieser Schreiben ist eine Änderung des Erhebungsverfahrens ab dem 1. Januar 2015 – also keine „neue oder höhere Steuer“ –, sondern nur eine Vereinfachung des Einzugs. Wie bisher fällt für Erträge aus Zinsen und Dividenden, die über 801 Euro bei Alleinstehenden und über 1.602 Euro bei Verheirateten hinaus gehen, Kapitalertragsteuer und bei Mitgliedern auch Kirchensteuer an. Wer beispielsweise als Alleinstehender 1.000 Euro Zinsen und Dividenden im Jahr erhält, zahlt darauf nicht einmal fünf Euro Kirchensteuer. Damit ermöglichen Sie aber die vielfältige kirchliche Arbeit in der Gemeinde sowie in Einrichtungen der evangelischen Kirche.
Widerspruchsmöglichkeit
Zukünftig müssen Sie die Kirchenmitgliedschaft Ihrer Bank nicht mehr gesondert mitteilen oder eine Steuererklärung einreichen. Die Bank wird ab 2015 verschlüsselt und unter Wahrung des Datenschutzes von den Finanzbehörden über Ihre Kirchenmitgliedschaft informiert. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie dem Verfahren widersprechen (für 2015 bis 30. Juni 2014). Das Formular „Erklärung zum Sperrvermerk“ (Formular ID 010156) erhalten Sie unter www.formulare-bfinv.de Formularcenter, Formulare A-Z. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Landeskirche oder unter www.ekd.de/kirchensteuer.
Auf der folgenden Seite finden Sie ein Interview zum Thema mit Oberkirchenrat Thomas Begrich, Abteilungsleiter Finanzen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
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