02/07/2024 0 Kommentare
Astrid Buchin als stellvertretende Pröpstin bestätigt
Astrid Buchin als stellvertretende Pröpstin bestätigt
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Astrid Buchin als stellvertretende Pröpstin bestätigt
Meldorf - Astrid Buchin aus Heide bleibt stellvertretende Pröpstin des Kirchenkreises Dithmarschen. Die Kirchenkreissynode hat die 55-jährige Pastorin heute (25. Januar) in Meldorf wiedergewählt. Sie hat das Amt bereits seit 2012 inne. Beschlossen hat das Kirchenparlament auch den Haushalt des Kreises, in dem von leicht sinkenden Einnahmen in diesem Jahr ausgegangen wird.
Buchin ist verheiratet und Mutter von vier Kindern. Sie ist seit 1995 Pastorin in Heide. „Wir sind in Umbruchzeiten“, so Buchin, „aber das ist auch richtig so: Es gibt keinen Anlass zur Furcht. Wir müssen die gesellschaftlichen Veränderungen aber mitgestalten.“ Kirchenkreisrat und Propst Dr. Andreas Crystall hatten sie zur Wiederwahl vorgeschlagen. „Astrid Buchin ist sturmerprobt und hat einen guten Blick für das Ganze des Kirchenkreises. Sie kennt Dithmarschen sehr genau, ist belastbar, schnell – und genießt das Vertrauen sämtlicher Leitungsgremien des Kirchenkreises. Ich freue mich sehr über die Entscheidung der Synode“, so Crystall. Bei einer weiteren Wahl wurde Katja Stolle (42) aus Heide in den synodalen Frauenwerksausschuss des Kirchenkreises entsandt.
In einem Grußwort bedankte sich die Kreispräsidentin Ute Bohrwieck-Dethlefs bei den Synodalen für ihren Einsatz. „Sie haben große Herausforderungen zu meistern und wichtige Entscheidungen für das Gemeinwohl zu treffen“, sagte die Kreispräsidentin. „Der Kirchenkreis Dithmarschen ist für uns ein verlässlicher Partner“, so die höchste Repräsentantin des Kreises Dithmarschen.
In seiner Funktion als Vorsitzender des Kirchenkreisrates berichtete Crystall über aktuelle Projekte und jüngste Entwicklungen. Dabei lobte er die „Lust zur kreativen Niedrigschwelligkeit“ und den „Mut zum Experiment“ in vielen Gemeinden, beispielsweise mit neuen Gottesdienst- und Veranstaltungsformaten auf die Menschen zuzugehen. Vom Weihnachtliedersingen im Heider Fußballstadion über den „Ankerplatz“-Gottesdienst in Meldorf bis hin zum bevorstehenden ersten Dithmarscher Kirchenkreis-Tauffest. Derzeit laufen die Planungen für einen großen Gottesdienst mit anschließendem Fest in der Büsumer Familienlagune am 20. Juni. Viele Kirchengemeinden haben ihre Teilnahme bereits zugesagt. Crystall: „Oft fehlt das Geld für eine familiäre Feier, oder man sehnt sich nach einer größeren Gemeinschaft, oder es ist einfach zu klein zu Hause. Die Kinder brauchen aber doch einen Segen!“ Ein gemeinsames Tauffest schenke den Familien die Taufe und ermögliche das sonst nicht mehr Mögliche. „Und wo, bitte, soll man am Meer für gerade diese Kinder und Familien einen Segen suchen, wenn nicht in Dithmarschen?“, so Crystall.
Im Mittelpunkt der Beratungen der 77 Synodalen stand der Haushalt für das Jahr 2020. Er sieht Einnahmen in Höhe von 12,1 Millionen Euro vor. Damit werden erstmals seit zehn Jahren leicht sinkende Einnahmen prognostiziert (2019: 12,3). Der größte Teil der Einnahmen (rund 8,5 Millionen Euro) wird direkt für die Gemeindearbeit vor Ort genutzt. Jugendarbeit, Kindertagesstätten, Kirchenmusik und Gebäudemaßnahmen werden über einen Gemeinschaftsanteil finanziert, Ausgleichs- und Härtezuweisungen geleistet. Allein die Personalkosten für die Gemeindepastorinnen und -pastoren liegen in diesem Jahr bei rund 3,5 Millionen Euro. Darüber hinaus erhalten die 29 Kirchengemeinden nach einem festen Schlüssel eine so genannte „Grundzuweisung“. Aufgrund der Prognosen hatte der Finanzausschuss der Kirchenkreissynode ein leichtes Absenken dieser Zuweisung für das Jahr 2020 vorgeschlagen. Entsprechend beschloss die Synode: Künftig sollen die Gemeinden für die Arbeit vor Ort 30 Euro pro Mitglied erhalten. Im vergangenen Jahr lag diese Zuweisung bei dem in Dithmarschen historischen Höchststand von 32,50 Euro (im Vergleich 2010: 20 Euro). Synodenpräses Sonja Keck: „Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat auch den Kirchenkreis Dithmarschen erreicht. Mit dem einstimmig beschlossenen Haushalt sind wir auf dem Weg, die innerkirchlichen Strukturen an die zukünftigen Gegebenheiten anzupassen.“
Intensiv hat die Kirchenkreissynode über die Erprobung neuer „Grundlinien kirchlichen Handelns bei Taufe und Abendmahl sowie bei Gottesdiensten anlässlich der Konfirmation, der Eheschließung (Trauung) und der Bestattung“ diskutiert. Die Gemeinden erhalten mit den Vorgaben der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) neue Freiheiten bei den Amtshandlungen und werden von der Landeskirche ermutigt, diese auch zu nutzen. Drei Jahre lang sollen Erfahrungen gesammelt werden, die dann einfließen werden in die Überarbeitung der „Leitlinien kirchlichen Lebens“ der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). Dithmarschens Synodale begrüßten mit großer Mehrheit die Möglichkeit der Erprobung und empfehlen diese den 29 Kirchengemeinden.
Auf Antrag der Kirchengemeinde Hemmingstedt hat die Synode außerdem einen Umweltausschuss eingesetzt. Bis zur nächsten Tagung soll ein konkretes Aufgabenprofil entwickelt werden – erst dann werden die Mitglieder des Gremiums gewählt.
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